
Einfachere Definition von Waldgrenzen
Die Änderung des Waldgesetzes vom 16. März 2012 ermöglicht es den Kantonen nun, statische Grenzen für Wälder ausserhalb der Bauzonen festzulegen, und zwar in Bereichen, in denen der Kanton das Wachstum der Waldfläche verhindern möchte. Diese Gebiete müssen im kantonalen Masterplan ausgewiesen werden. Die Erhaltung offener Lebensräume muss nicht nur gesetzlich durch statische Waldgrenzen sichergestellt, sondern auch langfristig durch entsprechende Nutzungsmaßnahmen gewährleistet werden. Dabei handelt es sich häufig um Gebiete, die für die Artenvielfalt oder für das Landschaftsbild von großer Bedeutung sind.
Durch die lokale Definition statischer Baumgrenzen entfällt die Vorstellung dynamischer Baumgrenzen. Folglich gilt ein neuer Bestand außerhalb dieser Grenze nicht als Wald im Sinne des Gesetzes und kann ohne Genehmigung zur Rodung entfernt werden.
SPATIAL SA und sein Partner Haller Wasser + Partner SA wurden vom kantonalen Amt für Landwirtschaft und Natur aufgrund ihrer Komplementarität und ihrer Fähigkeit, neue Lösungen umzusetzen, ausgewählt. Der Auftrag betrifft die Entwicklung von Spezifikationen zur Vorbereitung der Veröffentlichung einer vollständigen Ausschreibung. Wurden in der landwirtschaftlichen Zone :
- Erprobung verschiedener Techniken zur Ermittlung von Waldgrenzen mit robusten Methoden, die technische Ausführung und rechtliche Gültigkeit in Einklang bringen,
- zwei Messkampagnen unter realen Bedingungen :
- ein Test über eine Distanz von 1 km,
- Probenahme über ca. 20 km.
SPATIAL SA hat verschiedene Methoden basierend auf kantonalen Daten, Digitalisierung und Drohnenakquise getestet.
Diese letzte technische Lösung, die eine Definition mit einer Dichte von etwa 1000 Punkten pro m2 ermöglicht, war besonders attraktiv, weil sie Folgendes bietet :
- feinkörnige As-Built-Digitalisierung von Waldgrenzen,
- ein Katalog wertvoller Bilder in STATE – Eigentümerdiskussionen,
- eine einwandfreie Beobachtung des Zustands der Vegetation zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Ort :
Kanton Genf
Projektinhaber :
Kantonales Amt für Landwirtschaft und Natur
Zeitraum :
2015-2020